Modellverträge
Dienstleistungsvertrag für Pl...
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AGB
Dienstleistungsvertrag für Planungen und Beratungen, Auftragsverhältnis
Dieser Vertrag kommt bei reinen Dienstleistungen ohne Vereinbarung einer Ergebnisverantwortung zur Anwendung. Der Beauftragte verpflichtet sich unter diesem Vertrag, für den Kunden tätig zu werden, ohne dass er ihm ein bestimmtes Arbeitsresultat verspricht. Der Beauftragte wird also beispielsweise für Programmierungen eingesetzt, wobei er sich an die Weisungen des Kunden halten muss; er schuldet eine Arbeit, die mit fachgerechter Sorgfalt zu leisten ist, nicht aber die Realisierung eines bestimmten Erfolges. Ist ein solches geschuldet, sollte der Werkvertrag als Basis dienen.
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