Um was geht es?
Für die Lohngleichheitskontrolle haben Sie noch bis 30. Juni 2021 Zeit, aber verfügen Sie bereits über alle benötigten Mitarbeitendendaten? Wie kommen Sie effizient an die fehlenden Informationen und was müssen Sie des weiteren beachten? Gute Fragen.
Das Gleichstellungsgesetz (GlG) wird den Aspekt des Geschlechtes in Bezug zu einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse ergänzt.
Drei durchzuführende Schritte inkludiert das neue Gleichstellungsgesetz:
- Bis Ende Juni 2021 müssen Unternehmen mit 100 oder mehr festangestellten Mitarbeiter*innen eine erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen.
- Die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse muss innerhalb eines Jahres nach der Analyse durchgeführt werden (spätestens möglich Ende Juni 2022).
- Die Arbeitnehmenden sowie die Aktionär*innen müssen innerhalb eines Jahres nach dem Abschluss der Überprüfung über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden (spätestens bis Ende Juni 2023).
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