12. Juni 2019

Wie sollte man die digitale Wirtschaft besteuern?

Frankreich, Spanien, Italien, das Vereinigte Königreich und andere Länder planen neue Steuern einzuführen, um bestimmte digitale Aktivitäten internationaler Unternehmen zu besteuern. Werden diese sogenannten «Digital Service Taxes (DST)» die Welt der internationalen Besteuerung ändern? Und was macht die Schweiz?

von Denis Boivin

Die OECD hat am 29. Januar 2019 eine Policy Note («Adressing the Tax challenges of digitalisation of the economy») publiziert. Dieses Dokument stellt verschiedene Vorschläge dar, um neu die Rechte zur Besteuerung zwischen den Staaten zu verteilen. Unter diesen steht der Vorschlag der Benutzerteilnahme («Active User Contribution»), indem die Gewinne basierend auf der Anzahl der Anwender einer digitalen Plattform in einem gewissen Staat verteilt werden sollten. Ein anderer Vorschlag basiert sich auf dem Markt («Marketing Intangible Approach»), das heisst der Staat, in dem Marketing betrieben wurde, könnte an der Verteilung teilnehmen. Schliesslich gibt es noch den Vorschlag einer neuen Verteilung basierend auf die wesentliche wirtschaftliche Präsenz («Significant Economic Presence»). Die Vernehmlassung wurde vom 13. Februar bis zum 6. März 2019 organisiert.

Die OECD hat danach am 31. Mai 2019 angekündigt, dass die 129 Mitglieder des OECD/G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) sich über einen «Roadmap» betreffend der Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft geeinigt haben. Diese Länder haben sich engagiert, eine gemeinsame Lösung bis Ende 2020 zu finden.

Die europäische Kommission hatte letztes Jahr einen Vorschlag unterbreitet. Ziel ist es, ab 2020 eine Übergangssteuer auf bestimmte Erträge aus digitalen Tätigkeiten in Höhe von 3 Prozent einzuführen. Das würde nur für die Unternehmen mit jährlichen weltweiten Gesamterträgen in Höhe von EUR 750 Mio. und EU-Erträge in Höhe von EUR 50 Mio. gelten. Die Steuereinnahmen würden von den Mitgliedstaaten erhoben werden, in denen die Nutzer ansässig sind. Diese neuen Regelungen wurden noch nicht angenommen, da es noch keine Einigkeit gibt.

Und in der Schweiz?

Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den Arbeiten der OECD betreffend der Anpassung der Unternehmensbesteuerung an die neuen Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat am 15. Januar 2019 seine angepasste Position für die Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft publiziert.

«Die Gewinne sind dort zu besteuern, wo die Wertschöpfung erbracht wird. Die Schweiz setzt sich grundsätzlich für einen multilateralen Ansatz und eine einvernehmliche Lösung ein. Sie steht unilaterale Massnahmen skeptisch gegenüber. Unser Land plant zurzeit nicht, Interimsmassnahmen, wie die in der EU vorgeschlagene Digitalsteuer, einzuführen.»

Das Thema ist zwar spannend, wir müssen aber noch einige Zeit abwarten, um genauer zu wissen, in welche Richtung die neuen digitalen Steuern gehen.

Autor: Denis Boivin, Leiter Steuern und Recht, Mitglied der Geschäftsleitung, BDO AG

Bild: BDO

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