Jahresbericht der Rechtskommission
KI & Datenschutz – das waren die Hauptthemen im Jahr 2024. Ebenfalls im Fokus standen die gesetzgeberischen Entwicklungen wie die Cybersicherheitsverordnung (CSV) oder das Gesetz über die digitalen Basisdienste des Kantons Zürich.
Events
Die Rechtskommission nahm am 30. Mai 2024 am #DIGITUP teil und beleuchtete verschiedene Themen vertieft, so auch KI aus Industrie- und Nutzersicht, Datenschutz, Cloud & regulierte Branchen. Die engagierten Diskussionen und kritischen Fragen gaben dem Nachmittag die notwendige Würze.
In unserer Veranstaltungsreihe „KI-Bier“ trafen sich Juristinnen und Juristen im kleineren Rahmen, um juristische Themen rund um KI zu diskutieren – eine gelungene Art, sich mal anders mit den rechtlichen und weitergehenden Argumenten anderer auseinanderzusetzen.
Weiter ging es am 4. September 2024: Das revidierte Datenschutzgesetz feierte am 1. September 2024 sein einjähriges Jubiläum. Grund für die Rechtskommission, um vor zahlreichem Publikum über Datenschutzverletzungen bei Unternehmen, die Rolle des Regulators, Unternehmensfragen etc. zu diskutieren. Auch wenn sich der eidgenössische Datenschützer (EDÖB) bisher eher zurückhaltend gezeigt hat in der Umsetzung des DSG, so waren sich Publikum und Referenten einig, dass noch viel zu tun ist und auch ein aktiveres Einschreiten der Behörde denkbar ist.
Sodann hat die Rechtskommission am 3. Februar 2025 – kurz vor Publikation der KI-Auslegeordnung des Bundesrats – eine sehr gut besuchte Veranstaltung zum Thema „Künstliche Intelligenz (KI) – und das Recht?“ durchgeführt. An diesem Event haben verschiedene Vertreter der Rechtskommission eine Standortbestimmung vorgenommen, über den AI Act der EU berichtet, die Schlüsselthemen Intellectual Property und Datenschutz im KI-Umfeld beleuchtet sowie praxisnahe Einblicke zu Vertragsgestaltung und KI Governance vermittelt.
Vernehmlassungen
Die Rechtskommission engagierte sich zusammen mit dem Vorstand auch im Rahmen von Vernehmlassungen in Gesetzesvernehmlassungen für die Mitglieder. Dazu gehörten insbesondere die Cybersicherheitsverordnung (CSV) auf Bundesebene, das Gesetz über digitale Basisdienste des Kantons Zürich sowie die von der Digitalen Verwaltung Schweiz vorgeschlagenen Anpassungen an den AGB für IKT-Dienstleistungen des Bundes.
Die CSV regelt die Meldepflichten von Betreibern kritischer Infrastrukturen wie u.a. Cloud Betreiber. Die sehr kurzen Meldefristen, die Anforderungen an die direkte Anbindung von Anbietern kritischer Infrastrukturen an das Bundesamt für Cybersicherheit für die Meldungen inklusive Meldevorgaben sowie die generelle Zusammenarbeit wurden kritisch hinterfragt. Die CSV ist per 1. April 2025 in Kraft getreten und damit auch die Meldepflicht von Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen oder auf Infrastrukturen von Cloud Betreibern innert 24 Stunden.
Die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf über digitale Basisdienste des Kantons Zürich hat insbesondere hinsichtlich Art. 17 zu viel Diskussionen Anlass gegeben. Die rigide Haltung in Bezug auf Datenschutzfragen im internationalen Datenaustausch und die Verankerung von technischen Massnahmen im Gesetz erschweren Angebot und Nutzung von cloudbasierten Diensten, was von swissICT als zu eng moniert wurde. Der politische Prozess ist dazu noch nicht abgeschlossen.
Bei der Neuausgabe der AGB für IKT-Leistungen hat sich swissICT für massvolle Anpassungen eingesetzt und für diverse Bestimmungen Vorschläge unterbreitet, die sich in der Praxis besser umsetzen lassen. Die aktualisierte Version der AGB ist am 17. März 2025 in Kraft getreten.
Ausblick
Am Digitup am 13. Mai 2025 ist die Rechtskommission mit Beiträgen zu KI Governance, KI-Training und Agenten sowie alternativen Streitbeilegungsmechanismen vertreten. Weitere Anlässe im zweiten Halbjahr sind geplant, namentlich zu IT- und Cybersicherheit. Der politische Prozess u.a. betreffend das Gesetz über digitale Basisdienste wird ebenfalls weiter aktiv unterstützt. Zudem wird die Rechtskommission das Thema KI-Regelung nach Vorliegen der bundesrätlichen Auslegeordnung aktiv begleiten.
Für die Rechtskommission
Roland Mathys / Carmen De la Cruz, Co-Leitende der Fachgruppe Digital Law
Mitglieder
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